Praxisphase in den Bachelorstudiengängen

Das Bachelorstudium umfasst eine Praxisphase von mindestens12 Wochen. Diese Praxisphase muss jede(r)  Studierende absolvieren, vorherige Berufstätigkeiten oder Praktika können nicht angerechnet werden.
Die Praxisphase soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Unternehmen heranführen. Sie soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Hochschule anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Praxisphase werden 16 Credits vergeben.

Einige Fragen und Antworten rund um die Praxisphase

Was ist die rechtliche Grundlage der Praxisphase?

Die rechtliche Grundlage ist § 21 der Prüfungsordnung.

Wer muss eine Praxisphase ableisten?

Jede(r) Studierende in den Bachelorstudiengängen muss diese Praxisphase absolvieren. Eine Anrechnung vorheriger Berufstätigkeiten oder Praktika vor Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen ist nicht möglich.

Wie lange dauert die Praxisphase?

Sie umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Wochen. Für die 12 Wochen stehen die Monate März bis Mai zur Verfügung. Im Februar sind noch die Prüfungen des 5. Fachsemesters abzulegen. Danach, ab Mitte Februar, kann die Praxisphase beginnen.

Wann ist die Praxisphase abzuleisten?

Die Praxisphase wird normalerweise zu Beginn des 6. Fachsemesters abgeleistet.

Wer wird zur Praxisphase zugelassen?

Zur Praxisphase zugelassen werden Studierende, die mindestens 100 Credits in einem der Bachelorstudiengänge erworben haben. Von den 100 Credits müssen 90 Credits durch Bestehen aller planmäßigen Module der ersten drei Fachsemester sowie weitere 5 Credits durch Bestehen des Moduls Wissenschaftliche Texterstellung erworben worden sein. Über die Zulassung entscheidet die/der Prüfungsausschussvorsitzende. Daher ist rechtzeitig vor Beginn der Praxisphase ein Antrag zu stellen.

Gibt es eine Betreuung durch den Fachbereich?

Die Studierenden wählen rechtzeitig einen hauptberuflich Lehrenden des Fachbereichs als Betreuer/-in. Mit Zusage entscheidet der/die Betreuer/-in zugleich über die Eignung des Betriebs für die Praxisphase (siehe Antrag auf Durchführung der Praxisphase). Der Antrag auf Durchführung der Praxisphase ist vor Beginn der Praxisphase zusammen mit dem Vertrag zur Durchführung der Praxisphase oder einer gleichwertigen vertraglichen Vereinbarung im Prüfungsamt einzureichen.

Was ist ein Praxisphasenbericht?

Über die Praxisphase erstellt die/der Studierende einen Praxisphasenbericht. Dieser Bericht ist dem/der Betreuer/-in vorzulegen. Für die erfolgreiche Teilnahme an der Praxisphase werden 16 Credits vergeben. Die Praxisphase wird nicht benotet.

Vermittelt die Hochschule Praxisphasenstellen?

Die Studierenden sind verpflichtet, sich selbst rechtzeitig um eine geeignete Praxisphasenstelle zu bemühen. Erfolglose Bemühungen sollten dem Prüfungsamt rechtzeitig (bis zwei Wochen vor Ablauf der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters) schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen werden, damit der Fachbereich Hilfestellung geben kann.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Prof. Dr. Anke Simon