Exmatrikulation

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Die Exmatrikulation bedeutet das formelle Ende Ihres Studiums an unserer Hochschule. Sie kann freiwillig erfolgen, etwa wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen oder vorzeitig beenden möchten, als auch pflichtmäßig, zum Beispiel bei fehlender Rückmeldung.

Die Exmatrikulationsbescheinigung, die gleichzeitig als Nachweis für die Rentenversicherung dient, wird Ihnen per Post zugesandt. Zudem informieren wir Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie nicht mehr an der Westfälischen Hochschule eingeschrieben sind.


Exmatrikulation auf Antrag

Studierende können die Exmatrikulation jederzeit selbst, mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters oder mit sofortiger Wirkung, beantragen. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich, sondern frühstens zum Eingangsdatum des Antrags.

Der Antrag auf Exmatrikulation erfolgt über das Campus-Portal.

 

Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung

Nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) bzw. Ihrer letzten Prüfungsleistung, werden Sie von uns automatisch zum Ende des Semesters (28./29.02. oder 31.08.) exmatrikuliert, in welchem Sie Ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Eine sofortige Exmatrikulation kann nur auf Antrag im Campus-Portal erfolgen. Unerheblich dabei ist, wann die Prüfung bestanden wurde oder aber die Prüfungsergebnisse eingehen.

 

Exmatrikulation – was Sie wissen sollten

Mit dem Datum, zu dem die Exmatrikulation gültig wird, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus. Das kann sich z.B. auf die Zahlung von finanziellen Förderungen (Leistungen nach dem BAföG, Stipendien, etc.), Ihr studentisches Beschäftigungsverhältnis und Ihre Aufenthaltserlaubnis auswirken. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung bei den entsprechenden Stellen.

Gleichzeitig enden an diesem Tag u.a. folgende Rechte/Dienste: Ihre Berechtigung Prüfungen ablegen zu dürfen, die Gültigkeit des Semestertickets sowie Zugang zu allen Diensten der Hochschule.

 

Rückgabe von Hochschuleigentum

Bitte denken Sie daran, Ihre noch ausgeliehenen Bücher der Bibliothek, Ihren Schlüssel (Transponder) den zuständigen Hausmeistern und die Chipkarte dem Studierendensekretariat auszuhändigen. Ein eventuelles Restguthaben auf der Chipkarte können Sie sich in der Mensa zurückerstatten lassen.

Hier gelangen Sie zu den Seiten der Bibliothek.

Die Hausmeister erreichen Sie zur Rückgabe der Schlüssel im Rahmen der Sprechstunden:

Montags bis Freitags von 09:30 bis 10:30 Uhr

GE: Infotheke Gebäude B
RE: Raum A1.0.211
BOH: Raum A2.2.03

außerhalb dieser Zeiten unter: schliessanlage(at)w-hs.de

 

Rückerstattung von Semesterbeiträgen

Alle Informationen zur kompletten und anteiligen Rückerstattung finden Sie unter: https://www.w-hs.de/rueckerstattung/

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps