Exmatrikulation

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Exmatrikulation auf Antrag

Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung, welche gleichzeitig als Bescheinigung für die Rentenversicherung dient, per Post zugesandt.

Ihre Krankenkasse wird von uns informiert, dass Sie nicht mehr Studierende/r der Westfälischen Hochschule sind.

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Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung

Nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) bzw. Ihrer letzten Prüfungsleistung, werden Sie von uns automatisch zum Ende des Semesters (28./29.02. oder 31.08.) exmatrikuliert, in welchem Sie Ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben. Eine sofortige Exmatrikulation kann nur auf Antrag im Campus-Portal erfolgen. Unerheblich dabei ist, wann die Prüfung bestanden wurde oder aber die Prüfungsergebnisse eingehen.

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Auswirkungen

Mit dem Datum, zu dem die Exmatrikulation gültig wird, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus. Das kann sich z.B. auf die Zahlung von finanziellen Förderungen (Leistungen nach dem BAföG, Stipendien, etc.), Ihr studentisches Beschäftigungsverhältnis und Ihre Aufenthaltserlaubnis auswirken. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung bei den entsprechenden Stellen.

Gleichzeitig enden an diesem Tag u.a. folgende Rechte/Dienste: Ihre Berechtigung Prüfungen ablegen zu dürfen, die Gültigkeit des Semestertickets sowie Zugang zu allen Diensten der Hochschule.

Bitte denken Sie daher daran, Ihre noch ausgeliehenen Bücher der Bibliothek, Ihren Schlüssel (Transponder) den zuständigen Hausmeistern und die Chipkarte dem Studierendensekretariat auszuhändigen. Ein eventuelles Restguthaben auf der Chipkarte können Sie sich in der Mensa zurückerstatten lassen.

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Rückerstattung

Alle Informationen zur kompletten und anteiligen Rückerstattung finden Sie unter: https://www.w-hs.de/rueckerstattung/

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps