Informationen zur Einschreibung an der Westfälischen Hochschule

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Einschreibung Sommersemester 2024

Für eine Einschreibung in das 1. Fachsemester in einen Bachelor- oder Masterstudiengang werden von Ihnen die nachfolgenden Unterlagen benötigt:

Unterlagen Bachelor

Unterlagen Master

Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung in das 1. Fachsemester im Master wird eine vorherige Bewerbung benötigt.

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Einschreibung Wintersemester 2024/25

Die benötigten Unterlagen und alle weiteren Informationen für eine Einschreibung in das 1. Fachsemester in einen Bachelor- oder Masterstudiengang finden Sie ab dem 08.05.2024 auf dieser Seite.

Die benötigten Unterlagen zur Bewerbung und Einschreibung für einen Hochschul- oder Studiengangwechsel, zur Fortsetzung des Studiums oder für eine Gast- beziehungsweise Zweithörerschaft finden Sie ab dem 15.07.2024 auf dieser Seite!

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Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag ist von allen Studierenden vor Semesterbeginn zu entrichten. Bei der Einschreibung an der Westfälischen Hochschule wird zwischen zwei verschiedenen Personengruppen unterschieden.

Erst- oder Neueinschreiber

Sofern Sie noch nie an der Westfälischen Hochschule studiert haben, erhalten Sie nach erfolgter Einschreibung eine Zahlungsaufforderung. Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag nicht vor der Einschreibung.

Ehemalige Studierende

Sind oder waren Sie bereits an der Westfälischen Hochschule eingeschrieben, so müssen Sie den aktuellen Semesterbeitrag vor der Einschreibung überweisen. Vorher ist eine Einschreibung nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Ohne Matrikelnummer ist die Überweisung des Semesterbeitrages nicht möglich. Sollten Sie Ihre Matrikelnummer von der Westfälischen Hochschule nicht mehr wissen, so können Sie diese im Studierendensekretariat erfragen.

Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auf der Seite zum Semesterbeitrag

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Anrechnung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits Prüfungsleistungen erworben haben, so können Sie sich diese, sofern möglich, anrechnen lassen. Sollten diese Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester (mindestens 20 Leistungspunkte) ausreichend sein, so können Sie einen Antrag auf Höherstufung bereits erbrachter Prüfungsleistungen stellen.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps