Förderungsdetails
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte der Westfälischen Hochschule, wie Professor:innen und Dozent:innen
- Doktorand:innen
- wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
- Unternehmenspersonal aus dem europäischen Ausland
Voraussetzungen Teilnehmer/Auswahlkriterien
Lehraufenthalte können an Hochschulen stattfinden, mit denen die Westfälische Hochschule eine interinstitutionelle Vereinbarung (inter-institutional agreement, abgekürzt IIA) hat.
Was wird gefördert?
Eine Erasmus+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Monaten (60 Tagen) möglich. Reisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt.
Die Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehraufenthalte muss mindestens acht Unterrichtsstunden, je Kurzaufenthalt bzw. Woche umfassen.
Beispiel: 3 Tage Aufenthalt => 8 Stunden Lehre, 7 Tage Aufenthalt => 8 Stunden Lehre,
8 Tage Aufenthalt => 10 Stunden Lehre
Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Für die Gewährung einer Förderung durch ERASMUS+ benötigen Sie einen genehmigten Dienstreiseantrag.
Eine Ausnahme bilden Doktorand*innen und Lehrbeauftragte, sie sind ohne Dienstreiseantrag förderfähig. Ihr Versicherungsschutz während der Mobilität ist eigenverantwortlich zu gewährleisten.
Leistungen des Programms
Die Reise- und Aufenthaltskosten werden nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen den ERASMUS+ Richtlinien entsprechend übernommen.
Stückkosten für Hin- und Rückfahrt gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission:
< 100 km: 20 €
100 - 499 km: 180 €
500 - 1 999 km: 275 €
2 000 - 2 999 km: 360 €
3 000 < 3 999 km: 530 €
4 000 < 7 999 km: 820 €
> 8 000 km: 1 500 €
Für "grünes Reisen" gelten erhöhte Fahrtkostenpauschalen.
Bei abgelegenen Städten/Regionen, wie z. B. Bergregionen, Inseln oder abgelegenen Orten, die nur schwierig zu erreichen sind, da sie über eine begrenzte Infrastuktur verfügen, kann es nach Prüfung ein Reise Top-Up geben. Dieser Antrag muss 2 Monate vor Ausreise beantrangt werden.
Stückkosten für Aufenthaltstage:
Zielland Tagespauschale Tag 1 - 14 ab 15. Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, 180 € 126 €
Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,
Schweden, Partnerländer Region 14
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien 160 € 112 €
Malta, Niederlande, Österreich, Portugal
Spanien, Zypern, Partnerländer Region 5
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, 140 € 98 €
Litauen, Polen, Nordmazedonien,
Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien,
Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Förderung
Beratung zu ERASMUS+ Gastdozenturen
Mitarb. in Techn. u. Verw.
Beratung zu Personal- u. Dozentenmobilität (Erasmus+)
Raum: B3.0.08
Tel.:
0209/9596-963