Durch die Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus war eine Fortgeltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich.

 

Sie ist am 02.Februar 2023 außer Kraft getreten.

 

Der eigenverantwortliche Selbstschutz ist demnach in den Vordergrund getreten und wir bitten Sie entsprechende Maßnahmen (Niesetikette, häufiges Händewaschen etc.) selbstständig umzusetzen.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Empfehlung:

 

Unsere Hochschule erfüllt den Arbeitsschutzstandard COVID 19 des BAD