Freie Materialien in der Lehre und Forschung
Inhalte, die Sie bedenkenlos für Ihre Lehrveranstaltung nutzen dürfen, sind …
- selbst erstellte Materialien, z. B. Vorlesungsskripte
- gemeinfreie Werke. Werke sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei und dürfen frei verwendet werden (§ 64 UrhG)
- amtliche Veröffentlichungen, z. B. Gesetze und Urteile, Verordnungen, amtliche Erlasse etc. (§ 5 UrhG)
- Open-Content-Materialien, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden, z. B. Open Educational Resources (OER), Open Access oder Creative Commons
Weiterführende Informationen
Handbuch: "Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von CreativeCommons-Lizenzen"