Freie Materialien in der Lehre und Forschung

 

Inhalte, die Sie bedenkenlos für Ihre Lehrveranstaltung nutzen dürfen, sind …

  • selbst erstellte Materialien, z. B. Vorlesungsskripte
  • gemeinfreie Werke. Werke sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei und dürfen frei verwendet werden (§ 64 UrhG)
  • amtliche Veröffentlichungen, z. B. Gesetze und Urteile, Verordnungen, amtliche Erlasse etc. (§ 5 UrhG)
  • Open-Content-Materialien, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden, z. B. Open Educational Resources (OER)Open Access oder Creative Commons
Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Klaus Hildebrandt