Anmeldung zur Bibliotheksnutzung

Um bestimmte Dienste der Hochschulbibliothek, insbesondere die Medienausleihe nutzen zu können, ist eine Anmeldung notwendig.

Studierende der Westfälischen Hochschule sind bereits mit der Immatrikulation angemeldet. Der Studierendenausweis ist gleichzeitig Bibliotheksausweis.

Mitarbeiter/innen und Professoren/innen der Westfälischen Hochschule erhalten einen Mitarbeiterausweis und Absolventen/innen der Westfälischen Hochschule erhalten unter Vorlage ihres Abschlusszeugnisses und ihres Personalausweises einen Absolventenausweis.

Sonstige interessierte Personen, die im Raum Gelsenkirchen, Bocholt und Recklinghausen wohnen oder arbeiten oder an einer nordrhein-westfälischen Hochschule eingeschrieben sind, können (als Externe) einen Bibliotheksausweis erhalten. Dafür benötigen sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung. Außerdem benötigen Studierende den Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer anderen Hochschule in NRW. Arbeitnehmer aus der Region benötigen einen Nachweis darüber, dass sich der Arbeitsplatz im Raum Gelsenkirchen, Bocholt oder Recklinghausen befindet.

Minderjährige, die aber mindestens 14 Jahre alt sein müssen, benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Der Bibliotheksausweis für Absolventen und Externe ist ein Jahr gültig und kann auf Antrag jährlich verlängert werden. 
Der Bibliotheksausweis bleibt Eigentum der Hochschulbibliothek und ist nicht übertragbar. Ein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. 
Bitte teilen Sie uns Adress- und Namensänderungen mit, damit Benachrichtigungen Sie rechtzeitig erreichen. 

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Selbstausleihverbuchung

An allen drei Standorten stehen Selbstverbuchungsgeräte, an denen Sie die gewünschten Bücher ausleihen können.

Die Rückgabe der Medien erfolgt ebenfalls an den Selbstverbuchungsautomaten.

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Leihfristen und Leihfristverlängerungen

Die Leihfrist für Medien beträgt 28 Tage. Sie kann jederzeit vor Ablauf um weitere 28 Tage (vom Tag der Verlängerung an gerechnet) verlängert werden, bis der maximale Ausleihzeitraum von 168 Tagen (6 x 28 Tage) erreicht ist. Auch bereits überschrittene Leihfristen können prinzipiell verlängert werden. Nach Erreichen des maximalen Ausleihzeitraums müssen die Medien zurückgebracht werden, können aber direkt wieder entliehen werden. 

Nich verlängert werden kann, wenn eine Vormerkung eines anderen Nutzers/Nutzerin oder eine Sperre (s. unten) vorliegen. 


Grundsätzlich sind alle Medien ausleihbar. Zeitschriften, Zeitungen, Loseblattsammlungen, Exemplare aus Semesterapparaten sowie Präsenzexemplare (Nachschlagewerke oder nicht entleihbare Mehrfachexemplare) können nicht entliehen werden. Präsenzexemplare können jedoch über die Kurzausleihe bis zum nächsten Öffnungstag entliehen werden.


Über Fernleihe bestellte Medien erhalten eine individuelle Leihfrist von ca. 4-6 Wochen, die jedoch nicht verlängerbar ist. 


Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entleihen die Medien mit einer verlängerten Leihfrist.

Externe Nutzer können bis zu 25 Medien gleichzeitig entleihen. Fernleihbestellungen und Fernleihausleihen sind auf insgesamt 10 Medien begrenzt.

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Leihfristen für die Abschlussarbeit

Studierende der Westfälischen Hochschule, die Ihre Abschlussarbeit (Bachelor, Master) angemeldet haben, können eine verlängerte Leihfrist beantragen. 

Dazu ist der Auszug aus dem Qis-Prüfungsportal / Campusportal oder die bestätigte Anmeldung vom Prüfungsamt in der Bibliothek vorzulegen oder als Anhang in einer Mail an ausleihe.hb@w-hs.de zu senden.

Die Leihfrist beginnt mit dem offiziellen Start der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit und endet an deren Bearbeitungsende plus 14 Tage. Medien, die Sie bereits ausgeliehen haben, werden auf die längere Leihfrist verlängert. Sind jedoch Medien durch andere Nutzer vorgemerkt, ist diese Verlängerung nicht möglich. Über die Fernleihe bestellte Medien sind ebenso von der verlängerten Leihfrist ausgeschlossen. 

Falls Ihnen vom Fachbereich eine Verlängerung für die Bearbeitung der Abschlussarbeit gewährt wurde, können Sie sich mit einem entsprechenden Nachweis in der Bibliothek melden, damit die Leihfrist nochmals verlängert werden kann. Auch hier ist das nicht möglich bei vorgemerkten oder Fernleih-Medien.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Überschreitung der verlängerten Leihfrist Säumnisgebühren anfallen.

Möchten Sie nach Ablauf der langen Leihfrist weiterhin Medien entleihen, melden Sie sich in der Bibliothek. Wir stellen Ihr Bibliothekskonto wieder auf die normalen Ausleihbedingungen für Studierende um.

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Medien vormerken oder vom anderen Standort bestellen

Finden Sie im Katalog einen Titel, dessen Exemplare entliehen oder nur am anderen Standort (Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen) vorhanden sind, können Sie an dieser Stelle vormerken bzw. bestellen. Eine Anmeldung im Bibliothekskonto / Katalog ist dann notwendig.  

Wenn das Buch eingetroffen ist, wird eine E-Mail-Benachrichtigung versendet und das Medium steht 7 Öffnungstage zur Abholung bereit.

Benötigen Sie ein Medium, das eine sehr lange Leihfrist hat (Professoren- und Mitarbeiterausleihe), wenden Sie sich bitte an das Bibliothekspersonal.

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Medienrückgabe

Die Rückgabe der Medien erfolgt an den Selbstverbuchungsautomaten.

Die Rückgabe entliehener Medien ist während der gesamten Öffnungszeit an allen drei Standorten möglich, unabhängig davon, an welchem Standort die Medien zuvor ausgeliehen wurden. 

Bei der Rückgabe erhalten Sie eine Quittung, die Sie bitte sorgfältig aufbewahren. Sie dient als Nachweis für die fristgerechte Rückgabe. 

Wenn Ihnen eine Rückgabe vor Ort nicht möglich sein sollte, können Sie die Medien per Post an die Bibliothek zurückschicken. Das Risiko des Postversandes liegt bei Ihnen. Bitte versehen Sie die Sendung mit unserer vollständigen Adresse und Ihrem vollständigen Absender. Ein spezielles Anschreiben ist nicht nötig. 

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Gebühren

Die Benutzung der Hochschulbibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Gebühren entstehen lediglich bei Überschreitung der Leihfrist, bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums oder des Benutzungsausweises und für besondere Dienstleistungen. 

Gemäß Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek
der Fachhochschule Gelsenkirchen vom 22.12.2010 


werden folgende Gebühren erhoben:

Überschreitung der Leihfrist je Medieneinheit
bis zu 10 Kalendertagen 2,00
bis zu 20 Kalendertagen 5,00
bis zu 30 Kalendertagen 10,00
bis zu 40 Kalendertagen 20,00
bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums je entliehener Medieneinheit und Kalendertag 2,00
Zweitausstellung eines Benutzerausweises 10,00
Verwaltungsgebühr bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe eines Mediums 25,00
Diese Gebühr wird zusätzlich zu den Fristüberschreitungsgebühren und neben den Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wertersatz erhoben. Dies bedeutet, dass nach der Überschreitung der Rückgabefrist von 41 Tagen neben den Säumnisgebühren von 20,00 € noch 25,00 € für die nicht erfolgte Rückgabe des Mediums fällig werden.
Fernleihbestellungen 1,50
Rechtsgrundlage ist: MWF Erlass vom 8. Juni 2005. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Fernleih-Gebühr um eine Bearbeitungs- und nicht um eine Erfolgsgebühr handelt. Sie wird auch fällig, wenn das bestellte Werk nicht beschafft werden kann.

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Zahlung von Gebühren

Offene Gebühren können Sie in allen drei Bibliotheken an den Bezahlautomaten begleichen:

  • mit Ihrem Studierendenausweis, sofern ein Guthaben vorhanden ist
  • mit einer GiroCard

Oder Sie überweisen an die

Westfälische Hochschule

IBAN: DE78 3005 0000 0001 5622 14 (Helaba Düsseldorf)

BIC: WELADEDDXXX

Verwendungszweck: Säumnisgebühren Bibliothek und Ihre Matrikel- bzw. Bibliotheksausweisnummer bzw. Fernleihgebühren und Ihrer Matrikel- bzw. Bibliotheksausweisnummer.

 

Bitte beachten Sie, dass bei Zahlung an den Automaten in der Bibliothek die Gebühr sofort aus Ihrem Bibliothekskonto herausgenommen wird, bei Geldüberweisung dauert es ein paar Tage, bis das Geld bei der Bibliothek eingeht.  

 

Sperre des Bibliothekskontos

Gründe für Kontosperren: 

- Entliehene Medien sind mehr als 40 Tage überfällig. 

- 50 Euro Gebühren (wegen Leihfristüberschreitung) oder mehr befinden sich auf dem Konto.

- Gebühren (unabhängig von der Höhe) sind länger als fünf Monate offen. 


Wie wirkt sich die Sperre aus?

Keine Ausleihe, Leihfristverlängerung, Medienbestellung- oder Vormerkung. 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Bibliothek vor Ort, telefonisch unter 0209/9596-214 oder per Mail bei ausleihe.hb(at)w-hs.de

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Drucken, Kopieren, Scannen

An den Kopiergeräten können Sie kopieren, PDF-Dateien von einem USB-Stick ausdrucken und Seiten einscannen. Alles in schwarzweiß oder farbig. Scans können Sie auf USB abspeichern oder per Mail versenden. 

Für Kopien und Ausdrucke benötigen Sie ein Guthaben auf Ihrem Studierendenausweis. Das können Sie an einem Automaten in der Bibliothek oder anderen Stellen in der Hochschule aufladen.



Als externe Nutzerin oder Nutzer erhalten Sie eine Kopierkarte an der Servicetheke der Bibliothek.

Die genauen Preise pro Kopie finden Sie als Aushang in der Bibliothek.

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Schließfächer

Im Eingangsbereich stehen Schließfächer für Taschen zur Verfügung, da diese nicht mit in die Bibliothek genommen werden dürfen. Als Pfand wird ein 2-Euro-Stück benötigt.
Die Schließfächer dürfen nur während der Öffnungszeiten der Bibliothek belegt sein. Werden Schließfächer außerhalb der Öffnungszeiten verschlossen vorgefunden, können diese von der Bibliothek geöffnet und der Inhalt entnommen werden.

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Lernen und Arbeiten in der Bibliothek

In allen drei Bibliotheken stehen unterschiedliche Arbeitsplätze zur Verfügung: 

- Gruppenarbeitszonen oder -räume

- Einzelarbeitsplätze zum ruhigen Arbeiten

- PC-Arbeitsplätze mit Windows-Rechnern

- Normen-Info-PC für externe Nutzerinnen und Nutzer zur Einsichtnahme in DIN-Normen, VDI-Richtlinien und VDE-Vorschriften

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Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Klaus Hildebrandt